Allgemeines

Regelmäßig absolvieren SchülerInnen der weiterführenden Schulen sowie Studierende der naheliegenden Universitäten verschiedenste Praktika an unserer Schule. Wir freuen uns sehr über engagierte, motivierte und eigenständige PraktikantInnen, die an unserer Schule das Berufsbild LehrerIn und das Berufsbild ErzieherIn kennenlernen möchten. Das entsprechende Praktikum soll Ihnen zur Berufsorientierung dienen. Es soll Ihnen helfen, Kenntnisse und Erfahrungen im Lern- und Arbeitsfeld Grundschule zu gewinnen, diese weiter zu vertiefen und den Schulalltag aktiv mitzugestalten.

Das beginnt schon vor Ihrer Praktikumszeit bei uns. So erwarten wir spätestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn eine aussagekräftige und schriftliche Bewerbung an die Adresse

St. Georg-Schule, Marco Nadorp, Georgstraße 2, 46446 Emmerich am Rhein 

oder per Mail an ✉ gsstgeorg@stadt-emmerich.de

Aus Ihrer Bewerbung sollte deutlich die Dauer, bereits bekannte Praktikumsanforderungen und der Zeitpunkt des Praktikums hervorgehen sowie welche Praktikumsart zu leisten ist. Denken Sie dabei bitte auch an Ihre Kontaktdaten. Bitte vereinbaren Sie zudem einen Termin für ein Bewerbungsgespräch.


Eintägiges Schulpraktikum

Der Dienstbeginn an unserer Schule ist 07:45 Uhr.

Während des Unterrichts unterstützen Sie SchülerInnen und LehrerInnen.

Während der großen Pause begleiten und unterstützen Sie aufsichtführende LehrerInnen.

Um einen umfassenden Blick des Schullebens zu erlangen, erwarten wir von den SchülerpraktikantInnen, dass sie nach Unterrichtsschluss bis 16:00 Uhr den Offenen Ganztag unserer Schule kennenlernen. Hier helfen Sie unter anderem bei den Hausaufgaben oder den Aktivitäten des Nachmittags.

Es werden Ihnen selbstverständlich eigene Pausenzeiten gewährt. Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit, sowie Engagement und Eigeninitiative sollten während des Praktikums selbstverständlich sein. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung!

Nachweise und Formulare

Bringen Sie bitte am ersten Praktikumstag das ausgefüllte Formular „Belehrungen zur Verschwiegenheitspflicht und zu §35 Infektionsschutzgesetz (IFSG)“ (Download siehe unten) mit.

Gemäß §20 Abs. 8 müssen u. a. folgende Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres eine Immunität gegen Masern aufweisen:

• Personen, die in Einrichtungen nach § 33 Nr. 3 (Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen) tätig sind.

Dieser Nachweis muss von Ihnen vor Beginn der Beschäftigung bei der Schulleitung in folgender Form vorgelegt werden:

  1. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei Ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt (Download siehe unten) oder
  2. eine Bestätigung einer staatlichen Stelle, dass dieser Nachweis bereits vorgelegen hat oder
  3. Vorlage des Impfausweises.

Sie können auch gerne das Formblatt verwenden. Wenn Ihr Praktikum länger als eine Woche dauert, bitten wir Sie um die Anfertigung eines Steckbriefs über Ihre Person (DinA4), der dann bei uns an unserem Whiteboard im Lehrerzimmer ausgehängt wird und zur Information aller dient.


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